Testament und Erbrecht

Das Thema Erbschaft hat schon zahlreiche Familien entzweit. Das zu verhindern, ist nur einer von vielen guten Gründen, ein Testament zu verfassen. Zu beachten sind hier die Bestimmungen zur gesetzlichen Erbfolge sowie die Vorgaben zur Erstellung eines gesetzesgültigen Testamentes. Die Details hierzu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengestellt:

 

 

Sofern kein Testament vorhanden ist, erben nur der Ehepartner (hier gelten gesonderte Regelungen) und Verwandte in folgender Reihenfolge:

  • Kinder, Enkel und Urenkel (Erben erster Ordnung)
  • Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten (Erben zweiter Ordnung)
  • Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen (Erben dritter Ordnung)

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder falls etwa einer anderen Person ein Erbe zukommen soll, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig.

Dies gilt es dabei zu beachten:

  • Das Testament muss selbst verfasst und komplett handschriftlich sein.
  • Als Lesehilfe können Sie eine maschinell erstellte Abschrift beilegen.
  • Das Testament muss mit Ort, Datum und dem vollständigen Namen unterschrieben sein.
  • Werden mehrere Testamente aufgefunden, gilt das mit dem aktuelleren Datum.
  • Das Testament muss nicht, aber kann notariell beglaubigt und im Zentralen Testamentsregister hinterlegt werden.
  • Sie können bestimmte Formulierungen juristisch absichern lassen, damit bei der Testamentseröffnung keine Missverständnisse entstehen.

 Das Testament regelt, welche Menschen das von Ihnen hinterlassene Vermögen, die Immobilien und Gegenstände erben werden.

Mehr Informationen zum Thema „Erben und Vererben“ stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in dieser Broschüre für Sie bereit.

Hinweis:

Diese Informationen sind keine Rechtsberatung. Deshalb raten wir Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Auch beim handschriftlichen Testament erhalten Sie vollständige Rechtssicherheit nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.